Schilchernhof

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AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für Urlaubsbuchungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen über die Anmietung einer Ferienunterkunft

Ferienunterkunft / Vermieter

Gestüt Schilchernhof
Familie Fischer
Schilchern 2
87463 Dietmannsried

Für die Nutzung der oben genannten Ferienunterkunft gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1. GELTUNGSBEREICH

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung der Ferienunterkunft zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Vermieters.

2. BUCHUNG

Die Buchung der Ferienunterkunft kommt durch die Buchungsbestätigung zustande, welche dem Gast im Anschluss an die Online-Buchung übermittelt wird. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist die Buchung somit rechtskräftig und die Anzahlung gemäß Nr. 4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen fällig. Mit der Buchung werden außerdem die AGB sowie die Hausordnung, welche dem Gast im Vorfeld zugänglich gemacht wurden, akzeptiert.

3. AUFENTHALT

Die Ferienunterkunft inklusive Inventar und die zum Haus gehörenden Einrichtungen sind vom Gast pfleglich zu behandeln. Die Reinigung der Ferienunterkunft ist während der Mietzeit vom Gast selbst vorzunehmen. Der Gast hat außerdem darauf zu achten, dass bei jedem Verlassen der Wohnung die Fenster und Türen geschlossen und die Lichter ausgeschaltet sind. Bei Auszug bitte das Geschirr gewaschen zurück in die Schränke verstauen.

Die Nutzung der Ferienunterkunft ist den bei der Buchung angegebenen Gästen vorbehalten. Sollte die Ferienunterkunft mit mehr Personen als vereinbart genutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt gemäß Preisliste zu zahlen und vorab die Erlaubnis des Vermieters einzuholen. Bei weniger Personen als angegeben ändert sich der Preis nicht. Eine Untervermietung und Überlassung der Ferienunterkunft an Dritte ist nicht erlaubt.

Während des Aufenthaltes gilt die dem Gast zur Kenntnisnahme zugesendete Hausordnung. Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf eine anteilige Rückzahlung oder eine Entschädigung besteht nicht.

Die Ferienwohnung steht, wenn nicht anders vereinbart, am gebuchten Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Anreise nach 18:00 Uhr nur nach vorheriger Absprache. Der Check-out erfolgt am Abreisetag bis 10:00 Uhr.

In den Ferienwohnungen und dem Hofgelände (Gärten, Stallungen, Weiden, Koppeln etc.) besteht absolutes Rauchverbot aus Rücksichtnahme auf andere Gäste, Tiere und aus Brandschutzgründen.

Wir freuen uns, wenn Sie Fotos von unserer Anlage, den Ferienwohnungen und Ihrem Aufenthalt in den sozialen Medien teilen und uns verlinken. Bitte jedoch keine Bilder von den privaten Bereichen (Gebäude/Gärten) anfertigen oder öffentlich zugänglich machen. Vielen Dank!

4. ZAHLUNG

Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienunterkunft und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden Preise des Vermieters zu zahlen.
Es wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Gesamtsumme innerhalb von 3 Tagen nach Buchung fällig. Der Restbetrag ist bis spätestens 7 Tage vor Anreise zu zahlen. Beide Zahlungen sind kostenfrei auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen unter 7 Tagen Vorlauf ist der Gesamtpreis innerhalb von 1 Tag nach der Buchungsbestätigung zu überweisen. Im Falle eines Zahlungsverzuges erhält der Gast eine Zahlungserinnerung. Erfolgt daraufhin wiederum keine Zahlung, werden Mahnungen mit einer Mahngebühr von jeweils 5,00 Euro an den Gast versendet. Erst mit Erhalt der Anzahlung gilt die Buchung als vom Vermieter bestätigt. Sollte die Anzahlung oder Restzahlung nicht rechtzeitig eingehen, ist der Vermieter berechtigt, das Objekt anderweitig zu vermieten.
Bankverbindung: Janina Fischer, IBAN: DE30 5002 4024 0495 4081 31, BIC: DEFFDEFFXXX, Bank: C24, Verwendungszweck: Buchungsnummer & Name.
Alle genannten Preise beinhalten die aktuell gültige Mehrwertsteuer.

5. RÜCKTRITT

Der Gast hat kein kostenfreies Rücktrittsrecht. Bei einem Rücktritt ist der Gast verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der folgenden Aufstellung:

Rücktritt
Bis 90 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Mietpreises
Ab 90 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
Ab 30 Tage vor Mietbeginn: 70 % des Mietpreises
Ab 14 Tage vor Mietbeginn bis Mietbeginn: 90 % des Mietpreises

Bricht der Gast den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.

Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung beim Vermieter.

Der Vermieter kann die gebuchte Leistung ohne Angabe von Gründen bis 60 Tage vor Anreise stornieren. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Gast dann in voller Höhe zurückerstattet. Auch eine spätere Aufhebung des Vertrags ist im Falle von höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände, die den gebuchten Aufenthalt unmöglich machen, zulässig. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des Mietpreises. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Eine Haftung für Reise- und Hotelkosten ist ebenfalls ausgeschlossen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

6. HAFTUNG & SORGFALTSPFLICHTEN

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen. Auch für den Verlust von Gegenständen oder Diebstahl im Haus oder auf dem Grundstück wird vom Vermieter keine Haftung übernommen.
Schadenersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für unerlaubte Handlungen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens.
Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Organe, Angestellte und Arbeitnehmer sowie für Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Der Gast verpflichtet sich, die Ferienunterkunft und die Einrichtungsgegenstände mit Sorgfalt zu behandeln. Beschädigungen in den Mieträumen durch ihn oder ihn begleitende Personen, haben die Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Während der Mietzeit entstehende Schäden in den Mieträumen, hat der Mieter ebenfalls unverzüglich dem Vermieter zu melden. Kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu. Die Haltung von Tieren im Mietobjekt ist nur nach vorheriger schriftlicher Absprache mit dem Vermieter gestattet. Der Gast verpflichtet sich außerdem, sich an die Hausordnung zu halten.

Für vom Gast verursachte Schäden haftet der Gast. Auch die An- und Abreise erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung des Gastes. Beim Verlust der Schlüssel wird für die Ferienunterkunft eine Gebühr in Höhe von 200 Euro vom Mieter an den Vermieter fällig.

7. Buchung mit eignem Pferd/Hund

Die Kosten für die Unterbringung des Pferdes/Hundes ist der aktuellen Preisliste zu entnehmen. Mit der Einstellung eines Pferdes/Mitbringen eines Hundes auf dem Reiterhof/Wohnung erkennt der Mieter diese AGB an. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Unterbringung der Pferde individuell zu entscheiden und jederzeit zu ändern. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Haltungsform (Offenstall, Boxenplatz, Weideplatz etc.). Der Mieter verpflichtet sich, sein Pferd in gesundem Zustand zu bringen und den Vermieter über Vorerkrankungen oder besondere Bedürfnisse des Pferdes zu informieren. Der Mieter ist verpflichtet, sich an die Stallordnung zu halten (Aushang Eingang zur Reithalle) und die Anlage pfleglich zu behandeln. Eigenmächtige Veränderungen an der Anlage oder Haltungsform sind nicht gestattet. Der Mieter ist im Zeitraum der Unterbringung alleine für das Wohl des Tieres verantwortlich. Der Mieter hat das Tier ordnungsgemäß zu füttern/tränken, zu misten/Kot einzusammeln und zu pflegen. Heu im Winterprogram und Gras oder Heu im Sommerprogramm ist im Preis inkl. Die Unterbringung des Pferdes/Hundes erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters. Der Vermieter haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seinerseits entstehen. Für Verletzungen, Krankheiten oder den Tod des eingestellten Pferdes/Hundes übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn, ihm kann grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch sein Pferd/Hund oder ihn selbst auf der Anlage entstehen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, aus betrieblichen Gründen Änderungen an der Haltungsform vorzunehmen. Sollte das Tier Lärm, Schäden oder Störungen verursachen, behält sich der Vermieter vor, den Aufenthalt jederzeit ohne Rückzahlung der Kosten abzubrechen. Hundekot ist sofort einzusammeln und in der Restmülltonne zu entsorgen. Der Vermieter entscheidet, ob Koppeln oder Paddocks zur Verfügung stehen. Der Vermieter kann die Anlage jederzeit für die Nutzung sperren, dies mindert den Preis nicht.

8. SCHRIFTFORM

Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Es wurden außerdem keine mündlichen Absprachen getroffen.

9. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach der Kenntnisnahme unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzungen möglichst nahekommen, welche die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

10. RECHTSWAHL

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: 01.02.2025